AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

für die Erbringung von Gebäudemanagement-Leistungen

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen im Sinne des § 14 des Bürgerlichen
Gesetzbuchs (BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

2. Es gelten ausschließlich diese AGB. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Das Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, insbesondere auch dann wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Bestellung des Kunden vorbehaltlos ausführt. Diese AGB gelten auch für
alle zukünftigen, gleichartigen Verträge mit dem Auftraggeber, ohne dass der Auftragnehmer in jedem Einzelfall erneut und ausdrücklich auf diesen Umstand hinweisen müsste.

3. Alle ergänzenden Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.

§ 2 Art und Umfang der Leistung

1. Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind verbindlich, wenn der Auftraggeber ein Angebot/einen Auftrag unterzeichnet, der diese Bedingungen enthält. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber die schriftliche Auftragsbestätigung vor Beginn der Arbeiten erhalten hat.

2. Die Leistungen werden wie im Angebot/Auftrag vereinbart ausgeführt. Auftragsänderungen bzw. -erweiterungen haben nur Gültigkeit, wenn sie nach Art und Umfang schriftlich von den hierzu autorisierten Personen festgelegt werden.

3. Jegliche Betreiberverantwortung verbleibt beim Auftraggeber.

§ 3 Beanstandungen

1. Die Leistungen des Auftragnehmers gelten als auftragsgerecht erfüllt, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich – spätestens bei Ingebrauchnahme – schriftlich begründete Einwendungen erhebt. Zeit, Ort, Art der beanstandeten Leistung und Umfang der Beanstandung müssen dabei genau beschrieben werden.

2. Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigterweise Beanstandungen vorgebracht, so ist der Auftragnehmer zur Nacherfüllung berechtigt. Ansprüche des Auftraggebers bestehen nicht bei Beanstandungen, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber wichtige Informationen über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen und Gegenstände, die dem Auftragnehmer nicht bekannt sein mussten, nicht an den Auftragnehmer weitergegeben hat. Entsprechendes gilt, wenn der Auftraggeber keine ausreichenden Vorkehrungen
für die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit der zu reinigenden Flächen trifft.

3. Wenn die Beanstandung nicht beseitigt werden kann oder für den Auftraggeber ein weiterer Nacherfüllungsversuch nicht zumutbar ist, kann der Auftraggeber die Vergütung mindern oder den Vertrag kündigen bzw. von diesem zurücktreten. Bei Beanstandungen unerheblicher Schlechtleistungen, steht dem Auftraggeber kein Kündigungs- bzw. das Rücktrittsrecht zu.

4. Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von § 7 und sind im Übrigen ausgeschlossen.

§ 4 Aufmaß

1. Die der Abrechnung zugrunde liegenden Maße sind gemäß den Richtlinien für Vergabe und Abrechnung des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereinigerhandwerks
zu ermitteln.

2. Falls der Auftraggeber der Ermittlung nicht unverzüglich widerspricht, gelten die Maße als anerkannt.

3. Stellt eine Vertragspartei fest, dass die zugrunde gelegten Maße unrichtig sind, gelten die von Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam neu festgestellten Maße nur für zukünftige Abrechnungen. Erstattungen oder Nachforderungen für die Vergangenheit sind ausgeschlossen.

§ 5 Preise

Die im Angebot festgelegten Preise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes geltenden tariflichen und gesetzlichen, insbesondere sozialversicherungs- und steuerrechtlichen, Bestimmungen. Bei deren Änderungen ändern sich auch die Preise entsprechend. Die Preisänderung gilt nicht für Leistungen, die innerhalb von 4 Monaten nach Auftragsabschluss erbracht werden. Die angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ 6 Sicherheitseinbehalt

Das Recht des Auftraggebers, Sicherheitsbeträge für die Fertigstellung der vertraglichen Leistungen oder eventuelle Mängelansprüche einzubehalten, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit der Sicherheitseinbehalt auf rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder vom Auftragnehmer anerkannten Ansprüchen beruht.

§ 7 Haftung

1. Der Auftragnehmer haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.

2. Für Schäden aus der Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (wesentliche Vertragspflichten), haftet der Auftragnehmer auch bei einfacher Fahrlässigkeit, allerdings nur bis zum vorhersehbaren, typischer Weise eintretenden Schaden.

3. Eine Haftung bei fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten besteht nicht.

4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -freizeichnungen gelten nicht im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Gleiches gilt bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des gesetzlichen Vertreters oder des Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers beruhen.

5. Schadensersatzansprüche müssen innerhalb einer Frist von 3 Monaten, nachdem der Anspruchsberechtigte, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von dem schädigenden Ereignis Kenntnis erlangt haben, gegenüber dem Auftragnehmer geltend gemacht werden. Kann innerhalb dieser Frist die Höhe des Schadens noch nicht bestimmt werden, so ist es ausreichend, aber auch erforderlich, dass der Schaden dem Grunde nach geltend gemacht wird. Schadensersatzansprüche, die nicht innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden, sind ausgeschlossen.

§ 8 Verjährung

1. Ansprüche des Auftraggebers aus dem Vertragsverhältnis verjähren nach einem Jahr. Die Frist beginnt mit Entstehung des Anspruches, nicht jedoch bevor die anspruchsstellende Partei Kenntnis von den anspruchsbegründenden Tatsachen erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen hätte müssen. Etwaige kürzere gesetzliche Fristen bleiben unberührt.

2. Unberührt bleibt die gesetzliche Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten oder vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung sonstiger Pflichten.

§ 9 Zahlungsbedingungen

1. Rechnungen sind netto ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt zahlbar. Skontoabzüge werden nicht anerkannt.

2. Monatspauschalen sind spätestens jeweils am 10. Des Folgemonats fällig.

3. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB berechnet. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.

§ 10 Gerichtsstand

Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesen AGB oder in Zusammenhang mit hierunter abgeschlossenen Verträgen gilt ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist jedoch auch berechtigt den Auftraggeber an dessen Geschäftssitz zu verklagen.

§ 11 Datenspeicherung

Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 28 BDSG) zulässig, EDV- mäßig gespeichert und verwaltet werden.

§ 12 Teilunwirksamkeit

Soweit einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB unwirksam sein oder werden sollten, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. In diesem Fall werden die Parteien die ungültige Bestimmung – falls dispositives Recht nicht zur Verfügung steht – durch eine wirksame ersetzen, die dem ursprünglich angestrebten Zweck wirtschaftlichen möglichst nahe kommt und rechtlich durchführbar ist.