5. Tarifrunde in der Gebäudereinigung bringt Annäherung aber keine Einigung

Am 18.10.2017 fand in Frankfurt am Main die 5. Tarifrunde für die Löhne und Mindestlöhne der gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung statt.

Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) unterbreitete erneut ein verbessertes Angebot für die über 600.000 Beschäftigten der Branche.

Hiernach würde der Mindestlohn 1 im Westen von derzeit 10 Euro ab dem 1.1.2018 auf 10,25 Euro angehoben und ab dem 1.1.2019 auf 10,50 Euro erhöht. Zum Zwecke der von der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) geforderten Angleichung der Löhne in Ostdeutschland hat der BIV angeboten, den Lohn ab dem 1.1.2018 von 9,05 Euro auf 9,55 Euro und ab dem 1.1.2019 auf 10 Euro anzuheben. Mit dieser Erhöhung um 10,5 Prozent hätten die Ostlöhne ab dem 1.1.2019 über 95 Prozent des Westlohnniveaus erreicht.

Zu einer Einigung kam es nicht.

Die IG BAU fordert weiterhin eine vollständige Angleichung der Ost- an die Westlöhne bis 2019 sowie den Einstieg in ein Weihnachtsgeld, welches seitens des BIV weiterhin abgelehnt wird.

Die Gespräche werden am 10. November 2017 in Frankfurt am Main fortgesetzt.